Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

Informationen zum Übergang von der Grundschule an die Diesterwegschule Burgstädt, Oberschule

Anmeldung

Sehr geehrte Eltern der Klassenstufe 4,

wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung muss im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024 erfolgen und ist postalisch (Briefzustellung per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten) oder persönlich im Sekretariat zu folgenden Zeiten möglich:

Freitag 09.02.2024 10.00 bis 16.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 12.02. bis 14.02.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.02.2024 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 16.02.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 19.02. bis 22.02.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Freitag 26.02. bis 01.03.2024 07.30 bis 12.00 Uhr

Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Aufnahmebescheid

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:

  1. SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
  3. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
  4. Wohnortnähe zur Schule,
  5. Zufallsprinzip (Losverfahren); dieses kommt auch zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Bade (Schulleiterin)

 

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original1)
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  6. ggf. Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan, medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis – als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)