Hausordnung

Unsere Hausordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben sein. Die Diesterwegschule bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und mit Freude zu lernen. Das funktioniert aber nur, wenn du bestimmte Regeln einhältst und bereit bist, dich in die Gemeinschaft einzufügen. Alle Schüler und Eltern erhalten diese Regeln und verpflichten sich, sie jederzeit zu beachten und im Konfliktfall die Lehrkräfte bei der Durchsetzung zu unterstützen.

 

Verhalten:

Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Disziplin geprägt. Auseinandersetzungen lösen wir mit friedlichen Worten. Jegliche Form von Gewalt wird nicht geduldet. Im Ernstfall suchen wir Hilfe von Erwachsenen oder den ausgebildeten Streitschlichtern.

Ordnung:

Zur Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Schulhaus und auf dem Schulgelände muss jeder seinen Beitrag leisten. Die sanitären Anlagen sind in einem sauberen Zustand zu verlassen.

Bekleidung:

Bekleidung, die in der Schule und bei Schulveranstaltungen getragen wird, sollte angemessen und politisch neutral gehalten sein.

Umgang mit Schuleigentum:

Mit Schuleigentum ist stets sorgsam umzugehen. Bei Verlust und/oder Beschädigung ist der Klassenlehrer zu informieren. Bei Verunreinigungen oder mutwilligen Beschädigungen wird der Verursacher zur Schadensersatzleistung herangezogen.

Drogen, Alkohol, Rauchen und Energydrinks:

Der Konsum von Alkohol, Tabak- und Rauchprodukten, nikotinhaltigen Substanzen, illegalen Betäubungsmitteln sowie Energydrinks sind strikt verboten. Bei Verstoß gegen diese Festlegung wird ein Verweis durch den Schulleiter ausgesprochen. Im engen schulischen Bereich besteht ein grundsätzliches Verbot, Cannabisprodukte mit sich zu führen.

Diese Regelungen gelten für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. die an verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen (§26 SächsSchulG).

Gefährdung durch Gegenstände:

Gegenstände, welche die Gesundheit von Personen gefährden oder gefährden können (z.B. Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, Pfeffersprays), sind grundsätzlich verboten. Um Gefahren zu vermeiden, ist auf dem gesamten Schulgelände das Werfen von Gegenständen untersagt.

Mobiltelefone und digitale Endgeräte:

Unsere Schule ist ein geschützter Raum, in dem Lernen, soziale Interaktion und persönliche Entwicklung im Vordergrund stehen. Die Nutzung von Handys stört diesen geschützten Raum, da sie Ablenkung, sozialen Druck und Konflikte fördert. Auf dem gesamten Schulgelände gilt daher ein grundsätzliches Nutzungsverbot mobiler Endgeräte. Bei mehrmaligen Verstößen gegen diese Festlegung erfolgt eine Ordnungsmaßnahme.

Extremismus in jeder Form:

Extremistisches, rassistisches, gewalttätiges, homophobes oder menschenverachtendes und sittenwidriges Verhalten jeglicher Art wird nicht geduldet.

Ebenso sind Gegenstände, Bekleidung, Symboliken oder Musik, die solch ein Verhalten zum Ausdruck bringen, an unserer Schule verboten und dürfen weder gezeigt, getragen noch verbreitet werden.

Zuwiderhandlungen werden schulintern, ggf. auch strafrechtlich geahndet.