Anmeldung für das Schuljahr 2025/26
Informationen zum Übergang von der Grundschule an die Diesterwegschule Burgstädt, Oberschule
Anmeldung
Sehr geehrte Eltern der Klassenstufe 4,
wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung muss im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 07.03.2025 erfolgen und ist im Sekretariat zu folgenden Zeiten möglich:
Freitag | 14.02.2025 | 10.00 bis 16.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch | 17.02. bis 19.02.2025 | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 20.02.2025 | 14.00 bis 17.00 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag | 25.02. bis 27.02.2025 | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Montag bis Freitag | 03.03. bis 07.03.2025 | 07.30 bis 12.00 Uhr |
Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Aufnahmebescheid
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.
Bei Überschreitung der Aufnahmekapazität erfolgt die Auswahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
- Kinder, die für den einfachen Schulweg (gerechnet vom Hauptwohnsitz bis zur Diesterwegschule) bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
- Wohnortnähe zur Schule,
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
- Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B. Bade (Schulleiterin)
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original 1)
- die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
- ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- ggf. Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan, medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis – als Kopie
- ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie unbedingt auf dem Aufnahmeantrag eine Zweitwunsch- und eine Drittwunschschule an.
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.